Besuch vor Ort

ÖFFNUNGS- UND SPIELZEITEN
Öffnungszeiten Tageskasse: täglich immer mit Anlagenöffnung bis zum Beginn des letzten Matches (Samstag, 13.06 - Samstag, 20.06. um 10:00 Uhr | Sonntag, 21.06. um 10:30 Uhr)
Das Public Village ist ein Publikumsbereich auf dem Turniergelände. Am Qualifikations-Wochenende (13. – 14. Juni 2026) ist das Public Village ohne Ticket frei zugänglich, solange es die Kapazität erlaubt. Ab Montag, dem 15. Juni bis Sonntag, dem 21. Juni 2026 ist das Public Village für alle Ticketinhaber zugänglich. Die Match Courts 1 und 2 befinden sich ebenfalls in diesem Bereich und können je nach Verfügbarkeit ohne Sitzplatzanspruch besucht werden.
Wenn Sie das Gelände verlassen und zurückkehren möchten, sprechen Sie unser Personal am Ausgang an. Sie erhalten dann ein Bändchen für den Wiedereintritt.
Bezahlung: An allen Food- und Beverage-Ständen im Public Village sowie an der Tageskasse ist ausschließlich Kartenzahlung möglich.
samstag, 13.06.2026 | Qualifikation*
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
Spielbeginn Steffi-Graf-Stadion
11:00 Uhr
Spielbeginn Match Court 1 & 2
11:00 Uhr
Sonntag, 14.06.2026 | Qualifikation*
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
Spielbeginn Steffi-Graf-Stadion
11:00 Uhr
Matchzeiten Match Court 1 & 2
11:00 Uhr
Montag, 15.06.2026 | 1. Runde hauptfeld*
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
VIP-Öffnungszeiten
10:30 - 22:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
10:30 Uhr: 1. Match Qualifikationsrunde 1
anschließend: 2. Match Qualifikationsrunde 1
anschließend: 3. Match Qualifikationsrunde 2
anschließend: 4. Match Hauptfeld Einzel
nicht vor 15:30 Uhr: 5. Match Hauptfeld Einzel
nicht vor 17:30 Uhr: 6. Match Hauptfeld Einzel
Dienstag, 16.06.2026 | 1. Runde hauptfeld*
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
VIP-Öffnungszeiten
10:30 - 22:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:00 Uhr: 1. Match Hauptfeld Einzel
anschließend: 2. Match Hauptfeld Einzel
nicht vor 15:30 Uhr: 3. Match Hauptfeld Einzel
nicht vor 17:30 Uhr: 4. Match Hauptfeld Einzel
Mittwoch, 17.06.2026 | 2. Runde Hauptfeld*
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
VIP-Öffnungszeiten
10:30 - 22:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:00 Uhr: 1. Match Hauptfeld Einzel
anschließend: 2. Match Hauptfeld Einzel
nicht vor 15:30 Uhr: 3. Match Hauptfeld Einzel
nicht vor 17:30 Uhr: 4. Match Hauptfeld Einzel
Donnerstag, 18.06.2026 | 2. Runde Hauptfeld*
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
VIP-Öffnungszeiten
10:30 - 22:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:00 Uhr: 1. Match Hauptfeld Einzel
anschließend: 2. Match Hauptfeld Einzel
nicht vor 15:30 Uhr: 3. Match Hauptfeld Einzel
nicht vor 17:30 Uhr: 4. Match Hauptfeld Einzel
Freitag, 19.06.2026 | Viertelfinale*
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
VIP-Öffnungszeiten
10:30 - 22:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:00 Uhr: 1. Viertelfinale Einzel
anschließend: 2. Viertelfinale Einzel
nicht vor 15:30: Uhr 3. Viertelfinale Einzel
nicht vor 17:30: Uhr 4. Viertelfinale Einzel
Samstag, 20.06.2026 | Halbfinale*
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
VIP-Öffnungszeiten
11:00 - 22:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
12:00 Uhr: 1. Halbfinale Einzel
14:00 Uhr: 2. Halbfinale Einzel
anschließend: 1. Halbfinale Doppel
anschließend: 2. Halbfinale Doppel
Sonntag, 21.06.2026 | finale*
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
VIP-Öffnungszeiten
11:00 - 19:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
12:00 Uhr: Finale Einzel
anschließend: Finale Doppel
ANFAHRT & PARKEN
VANDA Pharmaceuticals BERLIN TENNIS OPEN, Auerbachstraße 19, 14193 Berlin
Bitte beachten Sie:
Der Haupteingang und der Eingang am See für Besucher befindet sich in der Auerbachstraße 19 (ausgenommen VIP-Gäste).
Bitte nutzen Sie die Eingänge entsprechend Ihres Sitzplatzes:
- Haupteingang: Tribüne A0, A1, A3, B0, B1, C
- Eingang am See: Tribüne A2, A4, B2, D
Wir empfehlen die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (BVG-Ticket ist nicht enthalten). Die S-Bahn-Station Grunewald und die Bushaltestelle Hagenplatz liegen nur wenige Gehminuten entfernt. Der Weg zur Anlage ist ausgeschildert.
S-Bahn: Mit der S-Bahn (S7) zum Bahnhof Grunewald. Von dort sind es 5 Minuten Fußweg zum LTTC "Rot-Weiß" Gelände.
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in der Auerbachstraße 19.
Wir empfehlen die Anfahrt über die Auerbachstraße. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer bitten wir, den Fahrradparkplatz am Eingang am See zu nutzen.
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in der Auerbachstraße 19.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da es rund um das Turniergelände zu erhöhtem Verkehrsaufkommen kommt und keine reservierten Parkplätze zur Verfügung stehen. Falls Sie dennoch mit dem Auto anreisen, kann – je nach Verfügbarkeit – in den umliegenden Straßen geparkt werden.
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in der Auerbachstraße 19.
Spielplan
matches
Steffi-Graf-Stadion
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Court 1
Court 2
Draw
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6
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1
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8
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2
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3
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3
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6
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2
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4
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6
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7
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6
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4
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6
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6
6
6
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4
5
-
6
6
-
1
4
-
SPIELERINNEN 2026
Programm
Viele Highlights bei den VANDA Pharmaceuticals BERLIN TENNIS OPEN - hier finden Sie eine kompakte Übersicht, über das Rahmenprogramm* vor Ort.
Mercedes-Benz Signature Court
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ganztägig
Public Village
Mercedes-Benz Signature Court
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ganztägig
Public Village
Mercedes-Benz Signature Court
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Public Village
Mercedes-Benz Signature Court
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Public Village
Mercedes-Benz Signature Court
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Public Village
Mercedes-Benz Signature Court
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Public Village
Mercedes-Benz Signature Court
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ganztägig
Public Village
Mercedes-Benz Signature Court
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Public Village
Mercedes-Benz Signature Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Pickleball Court
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Public Village
Mini Court
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ganztägig
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Mini Court
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ganztägig
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Mini Court
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ganztägig
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Mini Court
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bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Mini Court
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ganztägig
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Mini Court
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ganztägig
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Mini Court
|
ganztägig
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Mini Court
|
ganztägig
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Mini Court
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ganztägig
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Autogrammstunde
|
12:30 Uhr
mit Nikola Bartunkova
Elasten Stand
Kinderschminken
|
ganztägig
Public Village
Kinderschminken
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ganztägig
Public Village
Kinderschminken
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ganztägig
Public Village
Kinderschminken
|
ganztägig
Public Village
Tagesspiegel-Talk
|
15:00 Uhr
Bühne Public Village
Tagesspiegel-Talk
|
15:00 Uhr
Bühne Public Village
Tagesspiegel-Talk
|
15:00 Uhr
Bühne Public Village
Turnierauslosung
|
13:00 Uhr
Bühne Public Village
Öffentliche Führung
|
12:00 Uhr | 13:00 Uhr | 14:00 Uhr & 16:00 | 17:00 Uhr
Anmeldung Info Counter (max. 10 Personen)
Public Village
Live-Musik
|
nach dem dritten Centre-Court Match
Bühne Public Village
Live-Musik
|
nach dem dritten Centre-Court Match
Bühne Public Village
Live-Musik
|
nach dem dritten Centre-Court Match
Bühne Public Village
Live-Musik
|
nach dem dritten Centre-Court Match
Bühne Public Village
Live-Musik
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nach dem dritten Centre-Court Match
Bühne Public Village
Autogrammstunde
|
13:30 Uhr
mit Linda Noskova
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Beat the Pro
|
13:00 Uhr
mit Nikola Bartunkova
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Kinder-Pressekonferenz
|
14:00 Uhr
mit Alexandra Eala
Bühne Public Village
Kinder-Pressekonferenz
|
14:00 Uhr
mit Madison Keys
Bühne Public Village
BERLIN TENNIS JUNIOR OPEN presented by FILA & TVBB
|
10:00 - 15:00 uhr
Court 2
BERLIN TENNIS JUNIOR OPEN presented by FILA & TVBB
|
10:00 - 15:00 uhr
Court 2
Autogrammstunde
|
15:15 Uhr
mit Anna Kalinskaya
Wilson Stand
Autogrammstunde
|
15:00 Uhr
mit Donna Vekic
bett1.de Kiosk
Pickleball One Point Challenge
|
15:00 Uhr
hosted by PBC Center
Pickleball Court Public Village
Pickleball One Point Challenge
|
16:00 Uhr
hosted by PBC Center
Pickleball Court Public Village
Autogrammstunde
|
16:15 Uhr
mit Diana Shnaider
bett1.de Rot-Weiß Kids Arena
Autogrammstunde
|
16:15 Uhr
mit Elena Rybakina
Mammotion Stand
LAGEPLAN
Erhalten Sie einen Überblick über das Gelände der VANDA Pharmaceuticals BERLIN TENNIS OPEN 2026.
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in der Auerbachstraße 19
Zugang Tribüne C: Bitte nutzen Sie den Zugang über die Brücke bei Match Court 1. Dieser Weg ist exklusiv für Gäste der Tribüne C reserviert und bietet Ihnen einen direkten und komfortablen Zugang ausgenommen VIP-Gäste.

SICHERHEITSHINWEISE
Regenschirm/Sonnenschirm: Das Mitbringen von großen Regenschirmen/Sonnenschirmen ist nicht erlaubt. Lediglich kleine Größen, z. B. Knirps-Taschenschirme, sind erlaubt.
Fotoapparate: Das Mitbringen von größeren Fotoapparaten mit Wechselobjektiven ist nicht erlaubt.
Kinderwagen: Kinderwagen dürfen gerne mit auf das Gelände genommen werden. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit komplett freigehalten werden. Wenn Sie sich ein Spiel anschauen möchten, können Sie Ihren Kinderwagen im Bereich des Haupteingangs auf eigene Verantwortung abstellen (für Schäden oder Verlust wird keine Haftung übernommen). Bitte sprechen Sie dazu einfach unser Sicherheitspersonal am Haupteingang an.
Barrierefreiheit: Damit Sie das Turnier barrierefrei genießen können, steht Ihnen vor Ort ein Rollstuhllift zur Verfügung. Maximale Traglast: 300 kg Gesamtgewicht (Person inklusive Rollstuhl)
Sollte das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden, wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail an info@berlintennisopen.com, damit wir gemeinsam eine Alternative besprechen können.
Wichtiger Hinweis: Aus Sicherheitsgründen darf der Lift ausschließlich von der rollstuhlfahrenden Person (ohne Begleitperson) genutzt werden.
Speisen und Getränke: Pro Person dürfen maximal vier PET-Wasserflaschen à 0,5 Liter mitgebracht werden. Glasbehälter sind nicht gestattet. Zuschauer auf den Tribünen dürfen kleine Mengen an Speisen auf das Veranstaltungsgelände mitbringen (z. B. ein Sandwich, einen Apfel oder eine Banane).
Deodorants & Sonnencreme: Die Mitnahme von Deo- und Sonnenschutzsprays (Druckgasbehälter) sowie Deodorants und Sonnencremes in Glasverpackungen auf das Turniergelände ist nicht gestattet.
Erlaubt sind ausschließlich feste Deosticks, Creme-Deodorants sowie Sonnencremes in Kunststoffverpackungen mit einem Fassungsvermögen von maximal 500 ml.
Wichtiger Hinweis:
Vor Ort wird kein Taschendepot angeboten. Bitte beachten Sie, dass es keine Möglichkeit gibt, Taschen oder ähnliche Gegenstände zur Aufbewahrung abzugeben.
PLATZORDNUNG
§ 1 Aufenthalt
1. Der Zugang zum Veranstaltungs- / Vereinsgelände ist nur mit Ticket oder einer gültigen Akkreditierung möglich.
2. Mit dem Zutritt auf das Veranstaltungsgelände erkennt der Besucher die Hausordnung an.
3. Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereichs besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ordnungsdienst oder die Polizei die Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.
§ 2 Eingangskontrolle
1. Der vom Veranstalter beauftragte Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher – auch mit technischen Hilfsmitteln – auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen.
§ 3 Verhalten im Veranstaltungsbereich
1. Alle Besucher haben sich im Veranstaltungsbereich so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
2. Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes, der Mitarbeiter des Veranstalters, sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungs- und Sanitätsdienstes Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen, die über Lautsprecher oder elektronischen Anzeigetafeln erfolgen.
3. Das Gelände darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen Zugänge betreten werden.
4. Alle Zugänge zum Gelände sind freizuhalten. Unbeschadet dieser Hausordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
5. Alle Personen, die das Gelände betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht wegzuwerfen, sondern in den auf dem Platz stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
§ 4 Verbote
1. Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1.1. alkoholische Getränke aller Art, hochprozentige Alkoholika, Alkopops und Drogen.
1.2. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus Glas, zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind.
1.3. Waffen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die Ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
1.4. Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann.
1.5. Tiere dürfen nicht mit auf die Anlage gebracht werden.
2. Verboten sind
2.1. Wetten jeglicher Art.
2.2. Politische Demonstrationen, Propaganda und in diesem Zusammenhang stehende Handlungen jeglicher Art.
2.3. Rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzutun. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, hierzu verwendete Gegenstände sicherzustellen und die Personen des Geländes zu verweisen.
3. Verboten ist weiterhin:
3.1. Das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Veranstaltungsflächen und anderer Begrenzungen, insbesondere Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume sowie Verkaufsstände.
3.2. Das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind (z. B. die Tennis-Courts, die Arbeits- und Sicherheitsbereiche).
3.3. Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.
3.4. Ungenehmigt Waren zu verkaufen oder anzubieten, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.
3.5. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten.
3.6. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. in anderer
Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, Verunreinigungen zu verursachen.
3.7. Mit Gegenständen aller Art zu werfen oder Flüssigkeiten aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung von Personen geschieht.
§ 5 Zuwiderhandlungen
1. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Weisungen und Anordnungen des Ordnungsdienstes, von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungs- oder Sanitätsdienstes nicht befolgen oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, können durch den Ordnungsdienst und die Polizei am Betreten des Veranstaltungsbereichs gehindert oder aus ihm verwiesen werden. Der Veranstalter und der Ordnungsdienst behalten sich für diese Fälle die Stellung eines Strafantrags wegen Hausfriedensbruch vor.
2. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot bis zur Restdauer der Gesamtveranstaltung erteilt werden.
§ 6 Haftung
1. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Veranstaltungsbesuchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. Verletzte oder Geschädigte haben sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und ihm die Verletzungen/Schäden zu melden.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Diese Hausordnung tritt am 01.06.2026, 07.00 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 28.06.2026, 23.59 Uhr.
2. Die Hausordnung wird durch Anschläge am Eingang des Veranstaltungsgeländes
bekannt gemacht.



















































