
ÖFFNUNGS- UND SPIELZEITEN
Öffnungszeiten Tageskasse: täglich immer 30 Minuten vor Anlagenöffnung bis zum Beginn des letzten Matches. (Samstag, 14.06 - Freitag, 20.06. um 10:00 Uhr | Samstag, 21.06. um 10:30 Uhr | Sonntag, 22.06. um 10:00 Uhr)
Das Village ist ein öffentlicher Publikumsbereich, der sich auf dem Turniergelände befindet und im gesamten Turnierzeitraum vom 14. – 22. Juni 2025 für alle Besucher frei zugänglich ist. Es wird eine Eintrittskarte benötigt. Die Match Courts 1 und 2 befinden sich ebenfalls im öffentlichen Publikumsbereich. (je nach Verfügbarkeit, ohne Sitzplatzanspruch).
samstag, 14.06.2025 | ERöffnungstag*
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Spielbeginn Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr
Spielbeginn Match Court 1 & 2
11:30 Uhr
Sonntag, 15.06.2025 | Kids' day*
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Spielbeginn Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr
Matchzeiten Match Court 1 & 2
11:30 Uhr
Montag, 16.06.2025 | 1. Runde hauptfeld
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Hauptfeld Einzel
f/b Hauptfeld Einzel
NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel
NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel
Dienstag, 17.06.2025 | 1. Runde hauptfeld
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Hauptfeld Einzel
f/b Hauptfeld Einzel
NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel
NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel
Mittwoch, 18.06.2025 | 2. Runde Hauptfeld
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Hauptfeld Einzel
f/b Hauptfeld Einzel
NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel
NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel
Donnerstag, 19.06.2025 | 2. Runde Hauptfeld
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Hauptfeld Einzel
f/b Hauptfeld Einzel
NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel
NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel
Freitag, 20.06.2025 | Viertelfinale
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Viertelfinale Einzel
f/b Viertelfinale Einzel
NB 16:00 Uhr Viertelfinale Einzel
NB 17:30 Uhr Viertelfinale Einzel
Samstag, 21.06.2025 | Halbfinale
Anlagenöffnung
11:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
12:00 Uhr Halbfinale Einzel
NB 14:30 Uhr Halbfinale Einzel
f/b Halbfinale Doppel
f/b Halbfinale Doppel
Sonntag, 22.06.2025 | finale
Anlagenöffnung
10:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
12:00 Uhr Finale Einzel
f/b Finale Doppel
ANFAHRT & PARKEN
LTTC "Rot-Weiß" Berlin, Auerbachstraße 19, 14193 Berlin
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in diesem Jahr auf der gegenüberliegenden Seite – in der Auerbachstraße 19.
Wir empfehlen die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (BVG-Ticket ist nicht enthalten). Die S-Bahn-Station Grunewald und die Bushaltestelle Hagenplatz liegen nur wenige Gehminuten entfernt. Der Weg zur Anlage ist ausgeschildert.
S-Bahn: Mit der S-Bahn (S7) zum Bahnhof Grunewald. Von dort sind es 5 Minuten Fußweg zum LTTC "Rot-Weiß" Gelände.
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in diesem Jahr auf der gegenüberliegenden Seite – in der Auerbachstraße 19.
Die Anfahrt erfolgt am besten über die Auerbachstraße. Direkt am Haupteingang Richtung Hundekehlsee stehen Fahrradständer zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in diesem Jahr auf der gegenüberliegenden Seite – in der Auerbachstraße 19.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da es rund um das Turniergelände zu erhöhtem Verkehrsaufkommen kommt und keine reservierten Parkplätze zur Verfügung stehen. Falls Sie dennoch mit dem Auto anreisen, kann – je nach Verfügbarkeit – in den umliegenden Straßen geparkt werden.
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in diesem Jahr auf der gegenüberliegenden Seite – in der Auerbachstraße 19.
Spielplan
Heutige matches
Steffi-Graf-Stadion
7
4
6
610
6
2
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Court 1
Court 2
Draw
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1
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6
6
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6
7
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3
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1
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7
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6
6
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2
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7
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5
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0
2
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4
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2
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2
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8
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0
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6
7
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3
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6
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7
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4
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7
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5
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1
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3
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6
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WO
6
6
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4
0
-
WO
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2
3
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6
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-
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6
4
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4
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4
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3
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0
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3
0
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65
1
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7
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62
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3
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65
5
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4
7
13
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6
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4
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7
64
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5
7
8
5
1
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7
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-
5
6
7
7
4
5
4
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6
6
-
-
WO
6
3
6
1
6
0
6
4
1
2
6
6
SPIELERINNEN 2025
PROGRAMM
Viele Highlights bei den BERLIN TENNIS OPEN by HYLO- hier finden Sie eine kompakte Übersicht, über das Rahmenprogramm* vor Ort.
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Turnierauslosung
|
12:15 Uhr
Auslosung des Draws auf der Bühne mit Donna Vekic
Bühne Public Village
BERLIN TENNIS JUNIOR OPEN presented by FILA & TVBB
|
11:00 - 17:00 Uhr
tbd.
Court 2
Öffentliche Führung
|
12:00 | 13:00 | 14:00 Uhr & 16:00 | 17:00 Uhr
Ein Blick hinter die Kulissen der BERLIN TENNIS OPEN by HYLO
Info-Desk Public Village
BERLIN TENNIS JUNIOR OPEN presented by FILA & TVBB
|
11:00 - 17:00 Uhr
tbd.
Court 2
Autogrammstunde
|
13:00 Uhr
mit Madison Keys
Public-Village-Ständen
Autogrammstunde
|
14:00 Uhr
mit Coco Gauff
Public-Village-Ständen
Autogrammstunde
|
14:00
mit Coco Gauff
Public-Village-Ständen
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Pickleball
|
ganztägig
auf dem PBC Pickleball Court
Activation Zone
Pickleball
|
ganztägig
auf dem PBC Pickleball Court
Activation Zone
Pickleball
|
ganztägig
auf dem PBC Pickleball Court
Activation Zone
Pickleball
|
ganztägig
auf dem PBC Pickleball Court
Activation Zone
Pickleball
|
ganztägig
auf dem PBC Pickleball Court
Activation Zone
Pickleball
|
ganztägig
auf dem PBC Pickleball Court
Activation Zone
Pickleball
|
ganztägig
auf dem PBC Pickleball Court
Activation Zone
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Pickleball Session
|
12:00 Uhr
mit Ellen Perez
Activation Zone
Autogrammstunde
|
13:30
mit Sofia Kenin
Mini Court by La Roche Posay
Pickleball
|
ganztägig
Activation Zone
Autogrammstunden
|
14:15 Uhr
mit Marta Kostyuk
Mini Court Public-Village
Beat the Pro
|
11:00 Uhr
Beat the Pro mit Guiliana Olmos
Mini Court by La Roche Posay
Autogrammstunde
|
14:00 Uhr
mit Katerina Siniakova
Mini Court by La Roche Posay
Tagesspiegel-Talk
|
15:00 Uhr
mit Director of Excitement Andrea Petkovic
Bühne im Public Village
Tagesspiegel-Talk
|
15:00 Uhr
tbd.
Bühne im Public Village
Kids Pressekonferenz
|
14:30 Uhr
Kinderpressekonferenz mit Daria Kasatkina
Bühne Public Village
Autogrammstunde
|
11:15 Uhr
mit Naomi Osaka
Mini Court by La Roche Posay
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Zielschuss-Challenge
|
ganztägig
präsentiert von Mammotion
Activation Zone
Q&A mit einer Spielerin
|
14:00 Uhr
mit Liudmila Samsonova
Bühne im Public Village
Beat the Pro
|
14:30 Uhr
Beat the Pro mit Luisa Stefani
Mini Court by La Roche Posay
Pickleball
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ganztägig
auf dem PBC Pickleball Court
Activation Zone
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Tagesspiegel-Talk
|
15:00 Uhr
mit Turnierdirektor Markus Zoecke
Bühne im Public Village
Serve Speed
|
ganztägig
präsentiert von Stadler
Activation Zone
Kids Pressekonferenz
|
14:00 Uhr
Kinderpressekonferenz mit Paula Badosa
Bühne Public Village
Q&A mit einer Spielerin
|
16:00 Uhr
mit Rebeka Masarova
Bühne im Public Village
Autogrammstunde
|
14:15 Uhr
mit Eva Lys
Mini Court by La Roche Posay
LAGEPLAN
Erhalten Sie einen Überblick über das Gelände der BERLIN TENNIS OPEN by HYLO 2025.
Bitte beachten Sie: Der Eingang für Besucher (ausgenommen VIP-Gäste) befindet sich in diesem Jahr auf der gegenüberliegenden Seite – in der Auerbachstraße 19
Zugang Tribüne C: Bitte nutzen Sie den Zugang über die Brücke bei Match Court 1. Dieser Weg ist exklusiv für Gäste der Tribüne C reserviert und bietet Ihnen einen direkten und komfortablen Zugang.

SICHERHEITSHINWEISE
Regenschirm/Sonnenschirm: Das Mitbringen von großen Regenschirmen/Sonnenschirmen ist nicht erlaubt. Lediglich kleine Größen, z. B. Knirps-Taschenschirme, sind erlaubt.
Fotoapparate: Das Mitbringen von größeren Fotoapparaten mit Wechselobjektiven ist nicht erlaubt.
Speisen und Getränke: Pro Person dürfen maximal zwei Trinkflaschen der Größe 0,5 l PET (Wasser) mitgebracht werden. Behältnisse aus Glas dürfen nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Speisen ist für Tribünenbesucher generell untersagt.
Taschengröße/Gepäckstücke: Das Mitbringen von Taschen nicht größer als DIN A4 ist erlaubt.
Fanutensilien: Fahnen/Banner bis zu einer Länge von 1 Meter und einer Größe von DIN A3 sind erlaubt.
Wichtiger Hinweis:
Vor Ort wird kein Taschendepot angeboten. Bitte beachten Sie, dass es keine Möglichkeit gibt, Taschen oder ähnliche Gegenstände zur Aufbewahrung abzugeben.
PLATZORDNUNG
§ 1 Aufenthalt
1. Der Zugang zum Veranstaltungs- / Vereinsgelände ist nur mit Ticket oder einer gültigen Akkreditierung möglich.
2. Mit dem Zutritt auf das Veranstaltungsgelände erkennt der Besucher die Hausordnung an.
3. Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereichs besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ordnungsdienst oder die Polizei die Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.
§ 2 Eingangskontrolle
1. Der vom Veranstalter beauftragte Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher – auch mit technischen Hilfsmitteln – auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen.
§ 3 Verhalten im Veranstaltungsbereich
1. Alle Besucher haben sich im Veranstaltungsbereich so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
2. Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes, der Mitarbeiter des Veranstalters, sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungs- und Sanitätsdienstes Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen, die über Lautsprecher oder elektronischen Anzeigetafeln erfolgen.
3. Das Gelände darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen Zugänge betreten werden.
4. Alle Zugänge zum Gelände sind freizuhalten. Unbeschadet dieser Hausordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
5. Alle Personen, die das Gelände betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht wegzuwerfen, sondern in den auf dem Platz stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
§ 4 Verbote
1. Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1.1. alkoholische Getränke aller Art, hochprozentige Alkoholika, Alkopops und Drogen.
1.2. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus Glas, zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind.
1.3. Waffen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die Ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
1.4. Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann.
1.5. Tiere dürfen nicht mit auf die Anlage gebracht werden.
2. Verboten sind
2.1. Wetten jeglicher Art.
2.2. Politische Demonstrationen, Propaganda und in diesem Zusammenhang stehende Handlungen jeglicher Art.
2.3. Rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzutun. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, hierzu verwendete Gegenstände sicherzustellen und die Personen des Geländes zu verweisen.
3. Verboten ist weiterhin:
3.1. Das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Veranstaltungsflächen und anderer Begrenzungen, insbesondere Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume sowie Verkaufsstände.
3.2. Das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind (z. B. die Tennis-Courts, die Arbeits- und Sicherheitsbereiche).
3.3. Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.
3.4. Ungenehmigt Waren zu verkaufen oder anzubieten, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.
3.5. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten.
3.6. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. in anderer
Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, Verunreinigungen zu verursachen.
3.7. Mit Gegenständen aller Art zu werfen oder Flüssigkeiten aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung von Personen geschieht.
§ 5 Zuwiderhandlungen
1. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Weisungen und Anordnungen des Ordnungsdienstes, von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungs- oder Sanitätsdienstes nicht befolgen oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, können durch den Ordnungsdienst und die Polizei am Betreten des Veranstaltungsbereichs gehindert oder aus ihm verwiesen werden. Der Veranstalter und der Ordnungsdienst behalten sich für diese Fälle die Stellung eines Strafantrags wegen Hausfriedensbruch vor.
2. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot bis zur Restdauer der Gesamtveranstaltung erteilt werden.
§ 6 Haftung
1. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Veranstaltungsbesuchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. Verletzte oder Geschädigte haben sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und ihm die Verletzungen/Schäden zu melden.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Diese Hausordnung tritt am 02.06.2025, 07.00 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 29.06.2025, 23.59 Uhr.
2. Die Hausordnung wird durch Anschläge am Eingang des Veranstaltungsgeländes
bekannt gemacht.