
ÖFFNUNGS- UND SPIELZEITEN
Öffnungszeiten Tageskasse: täglich von 10:30 Uhr bis zum Beginn des letzten Matches.
Das Village ist ein öffentlicher Publikumsbereich, der sich auf dem Turniergelände befindet und im gesamten Turnierzeitraum vom 14. – 22. Juni 2025 für alle Besucher frei zugänglich ist. Es wird eine Eintrittskarte benötigt. Die Match Courts 1 und 2 befinden sich ebenfalls im öffentlichen Publikumsbereich. (je nach Verfügbarkeit, ohne Sitzplatzanspruch).
samstag, 14.06.2025 | ERöffnungstag*
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Spielbeginn Match Court 1 & 2
11:30 Uhr
Sonntag, 15.06.2025 | Kids' day
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Match Court 1 & 2
11:30 Uhr
Exhibition - Steffi-Graf-Stadion
NB 16:00 Uhr
Montag, 16.06.2025 | 1. Runde hauptfeld
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Hauptfeld Einzel
f/b Hauptfeld Einzel
NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel
NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel
Dienstag, 17.06.2025 | 1. Runde hauptfeld
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Hauptfeld Einzel
f/b Hauptfeld Einzel
NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel
NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel
Mittwoch, 18.06.2025 | 2. Runde Hauptfeld
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Hauptfeld Einzel
f/b Hauptfeld Einzel
NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel
NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel
Donnerstag, 19.06.2025 | 2. Runde Hauptfeld
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Hauptfeld Einzel
f/b Hauptfeld Einzel
NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel
NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel
Freitag, 20.06.2025 | Viertelfinale
Anlagenöffnung
10:30 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
11:30 Uhr Viertelfinale Einzel
f/b Viertelfinale Einzel
NB 16:00 Uhr Viertelfinale Einzel
NB 17:30 Uhr Viertelfinale Einzel
Samstag, 21.06.2025 | Halbfinale
Anlagenöffnung
11:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
12:00 Uhr Halbfinale Einzel
NB 14:30 Uhr Halbfinale Einzel
f/b Halbfinale Doppel
f/b Halbfinale Doppel
Sonntag, 22.06.2025 | finale
Anlagenöffnung
11:00 Uhr
Matchzeiten Steffi-Graf-Stadion
12:00 Uhr Finale Einzel
f/b Finale Doppel
ANFAHRT & PARKEN
LTTC "Rot-Weiß" Berlin, Gottfried-von-Cramm-Weg 47-55, 14193 Berlin
Wir empfehlen die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (BVG-Ticket ist nicht enthalten). Die S-Bahn-Station Grunewald und die Bushaltestelle Hagenplatz liegen nur wenige Gehminuten entfernt. Der Weg zur Anlage ist ausgeschildert.
S-Bahn: Mit der S-Bahn (S7) zum Bahnhof Grunewald. Von dort sind es 5 Minuten Fußweg zum LTTC "Rot-Weiß" Gelände.
Die Anfahrt erfolgt am besten über die Auerbachstraße. Direkt am LTTC "Rot-Weiß" stehen Fahrradständer zur Verfügung.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da es rund um das Turniergelände zu erhöhtem Verkehrsaufkommen kommt und keine reservierten Parkplätze zur Verfügung stehen. Falls Sie dennoch mit dem Auto anreisen, kann – je nach Verfügbarkeit – in den umliegenden Straßen geparkt werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner*innen und meiden Sie insbesondere den Weinbergsweg und den Quellenweg – in diesen Bereichen stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Spielplan
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SPIELERINNEN 2025
PROGRAMM
Viele Highlights bei den BERLIN TENNIS OPEN by Hylo - hier finden Sie eine kompakte Übersicht, über das Rahmenprogramm* vor Ort.
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präsentiert von Stadle
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auf dem PBC Pickleball Court
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auf dem PBC Pickleball Court
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auf dem PBC Pickleball Court
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auf dem PBC Pickleball Court
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auf dem PBC Pickleball Court
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Zielschuss-Challenge
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präsentiert von Mammotion
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Zielschuss-Challenge
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präsentiert von Mammotion
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Autogrammstunde
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mit einer Spielerin im Public Bereich
Public-Village-Ständen
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mit einer Spielerin im Public Bereich
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mit einer Spielerin im Public Bereich
Public-Village-Ständen
Autogrammstunde
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mit einer Spielerin im Public Bereich
Public-Village-Ständen
BERLIN TENNIS JUNIOR OPEN presented by FILA & TVBB
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11:00 - 17:00 Uhr
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Court 2
Kids Fan Fest
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10:30 - 13:30 Uhr
verschiedene Mitmachaktionen im Baloise Park Village
Sandplätze 9, 10, 11
Kids Fan Fest
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10:30 - 13:30 Uhr
verschiedene Mitmachaktionen im Baloise Park Village
Sandplätze 9, 10, 11
Turnierauslosung
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13:00 Uhr
Auslosung des Draws auf der Bühne
Bühne Public Village
Kids Pressekonferenz
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tbc.
Kinderpressekonferenz mit einer Spielerin
Bühne Public Village
Öffentliche Führung
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12:00 - 14:00 Uhr & 16:00 - 17:00 Uhr
Ein Blick hinter die Kulissen der BERLIN TENNIS OPEN by HYLO
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Behind the Scenes Tour
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mit Turnierdirektor Markus Zoecke für Dauerkarten-Inhaber
tbd.
BERLIN TENNIS JUNIOR OPEN presented by FILA & TVBB
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11:00 - 17:00 Uhr
tbd.
Court 2
Autogrammstunden
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mit einer Spielerin im Public Bereich
Public-Village-Ständen
Zielschuss-Challenge
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präsentiert von Mammotion
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LAGEPLAN
Erhalten Sie einen Überblick über das Gelände der BERLIN TENNIS OPEN by HYLO 2025.

SICHERHEITSHINWEISE
Regenschirm/Sonnenschirm: Das Mitbringen von großen Regenschirmen/Sonnenschirmen ist nicht erlaubt. Lediglich kleine Größen, z. B. Knirps-Taschenschirme, sind erlaubt.
Fotoapparate: Das Mitbringen von größeren Fotoapparaten mit Wechselobjektiven ist nicht erlaubt.
Speisen und Getränke: Pro Person dürfen maximal zwei Trinkflaschen der Größe 0,5 l PET (Wasser) mitgebracht werden. Behältnisse aus Glas dürfen nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Speisen ist für Tribünenbesucher generell untersagt.
Taschengröße/Gepäckstücke: Das Mitbringen von Taschen nicht größer als DIN A4 ist erlaubt.
Fanutensilien: Fahnen/Banner bis zu einer Länge von 1 Meter und einer Größe von DIN A3 sind erlaubt.
Wichtiger Hinweis:
Vor Ort wird kein Taschendepot angeboten. Bitte beachten Sie, dass es keine Möglichkeit gibt, Taschen oder ähnliche Gegenstände zur Aufbewahrung abzugeben.
PLATZORDNUNG
§ 1 Aufenthalt
1. Der Zugang zum Veranstaltungs- / Vereinsgelände ist nur mit Ticket oder einer gültigen Akkreditierung möglich.
2. Mit dem Zutritt auf das Veranstaltungsgelände erkennt der Besucher die Hausordnung an.
3. Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereichs besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ordnungsdienst oder die Polizei die Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.
§ 2 Eingangskontrolle
1. Der vom Veranstalter beauftragte Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher – auch mit technischen Hilfsmitteln – auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen.
§ 3 Verhalten im Veranstaltungsbereich
1. Alle Besucher haben sich im Veranstaltungsbereich so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
2. Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes, der Mitarbeiter des Veranstalters, sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungs- und Sanitätsdienstes Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen, die über Lautsprecher oder elektronischen Anzeigetafeln erfolgen.
3. Das Gelände darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen Zugänge betreten werden.
4. Alle Zugänge zum Gelände sind freizuhalten. Unbeschadet dieser Hausordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
5. Alle Personen, die das Gelände betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht wegzuwerfen, sondern in den auf dem Platz stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
§ 4 Verbote
1. Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1.1. alkoholische Getränke aller Art, hochprozentige Alkoholika, Alkopops und Drogen.
1.2. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus Glas, zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind.
1.3. Waffen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die Ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
1.4. Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann.
1.5. Tiere dürfen nicht mit auf die Anlage gebracht werden.
2. Verboten sind
2.1. Wetten jeglicher Art.
2.2. Politische Demonstrationen, Propaganda und in diesem Zusammenhang stehende Handlungen jeglicher Art.
2.3. Rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzutun. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, hierzu verwendete Gegenstände sicherzustellen und die Personen des Geländes zu verweisen.
3. Verboten ist weiterhin:
3.1. Das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Veranstaltungsflächen und anderer Begrenzungen, insbesondere Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume sowie Verkaufsstände.
3.2. Das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind (z. B. die Tennis-Courts, die Arbeits- und Sicherheitsbereiche).
3.3. Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.
3.4. Ungenehmigt Waren zu verkaufen oder anzubieten, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.
3.5. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten.
3.6. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. in anderer
Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, Verunreinigungen zu verursachen.
3.7. Mit Gegenständen aller Art zu werfen oder Flüssigkeiten aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung von Personen geschieht.
§ 5 Zuwiderhandlungen
1. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Weisungen und Anordnungen des Ordnungsdienstes, von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungs- oder Sanitätsdienstes nicht befolgen oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, können durch den Ordnungsdienst und die Polizei am Betreten des Veranstaltungsbereichs gehindert oder aus ihm verwiesen werden. Der Veranstalter und der Ordnungsdienst behalten sich für diese Fälle die Stellung eines Strafantrags wegen Hausfriedensbruch vor.
2. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot bis zur Restdauer der Gesamtveranstaltung erteilt werden.
§ 6 Haftung
1. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Veranstaltungsbesuchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. Verletzte oder Geschädigte haben sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und ihm die Verletzungen/Schäden zu melden.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Diese Hausordnung tritt am 02.06.2025, 07.00 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 09.07.2025, 23.00 Uhr.
2. Die Hausordnung wird durch Anschläge am Eingang des Veranstaltungsgeländes
bekannt gemacht.